Wichtige Termine!
- Bis zum 31.01.2027 fordert Sie der Schulträger auf, Ihr schulpflichtiges Kind an der zuständigen Grundschule anzumelden.
- Bis zum 01.03. 2027 melden Sie dann zum festgelegten Termin Ihr Kind an und stellen es dabei persönlich vor.
- Bis zum 30. 07. 2027 erfolgt die ärztliche Untersuchung der angemeldeten Kinder im Gesundheitsamt.
- Im Herbst 2027 führen wir eine Elternversammlung mit vielen wichtigen Hinweisen durch. Es folgen weitere Elternveranstaltungen.
- Bis zum 15.12. 2027 stellen wir den Entwicklungsstand Ihres Kindes fest. Das geschieht an einem Nachmittag an der Schule.
- Bis zum 15.06. 2028 erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Aufnahme des Kindes in die Schule.
- Bis zum 30.06. 2028 führen wir eine Elternversammlung zum Start in die 1. Klasse durch.
- Die Einschulung ist am 02.09.2028.
Unser Aufnahmeverfahren
Sehr geehrte Eltern,
Die Aufnahme in die Schule wurde vom Ereignis zum Prozess umgestaltet. Er beginnt mehr als ein halbes Jahr früher als bisher. Dem Prozess liegt ein konkreter Zeitplan zugrunde. Dieser wird zwischen Schule, Schulträger sowie dem Kinder- und Jugendärztlichen Dienst abgestimmt. Die Schule arbeitet mit den Kindertagesstätten und den Eltern ihrer zukünftigen Schülerinnen und Schüler zusammen. Dabei informiert sie sich über die vorschulische Bildung und die Lernausgangslage des einzelnen Kindes. Der Kinder- und Jugendärztliche Dienst liefert der Schule mit Einverständnis der Eltern genaue Informationen über die Gesundheit der Kinder. Die Schule nutzt diese Informationen, um sich auf die Besonderheiten ihrer künftigen Schülerinnen und Schüler einzustellen. Bei Bedarf werden Fördermaßnahmen für einzelne Kinder fast ein Jahr früher als bisher begonnen. Für Kinder, die Eingliederungshilfe erhalten, kann die Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfes im Einvernehmen mit den Eltern beantragt werden.
Warum ein geändertes Aufnahmeverfahren in die Grundschule?
Mit dem veränderten Bildungsprogramm für Kindertagesstätten in Sachsen–Anhalt ergeben sich auch notwendige Veränderungen für das Aufnahmeverfahren in die Grundschule. Dabei wurden die jüngsten Entwicklungen im Bereich der vorschulischen Bildung bzw. die Ergebnisse der Studien TIMMS und PISA beachtet.
Wo kann ich den Erlass bekommen bzw. ihn nachlesen?
Der Runderlass wurde im Schulverwaltungsblatt Nr. 9 / 2010 vom 20.8. 2010 veröffentlicht.
Sie können ihn auch in der jeweiligen Grundschule einsehen.
